- Für den Betrieb der Hundeschule liegt die behördliche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 (f) Tierschutzgesetz vor. Thomas Dietl hat die Prüfung „Paragraph 11 Tierschutzgesetz“ am 09.04.2017 in Weilheim vor der Prüfungskommission in Theorie und Praxis erfolgreich abgelegt. -
Keine Mitgliedschaft erforderlich - nicht auf einen Hundeplatz begrenzt - Sie/Du/Ihr bezahlt nur die Stunden, an welchen ihr anwesend seid!
GARANTIE: Ausbildung NUR durch einen geprüften Trainer mit Ausbilderschein und vorgeschriebener Prüfung §11 Tierschutzgesetz - wenn nicht - Geld zurück!
In meiner mehr als 40-jährigen Erfahrung mit Hunden habe ich mir umfangreiche Kenntnisse der Hundeerziehung angeeignet!
Während meiner Zeit als Vorsitzender und Ausbilder bei einem der größten Hundevereine Bayerns konnte ich in neun jahre lang die Entwicklung von mehr als 2000 Hunden vom Welpen bis hin zum erwachsenen Vierbeiner in allen Phasen beobachten und begleiten. Unter meiner Leitung bestanden viele Zwei- und Vierbeiner die Begleithundeprüfung und den Hundeführerschein!
Diese, meine ganz persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen, bringe ich zielbewusst in die Hundeerziehung mit ein!
Gewaltfreie Hundeerziehung mit Kompetenz, Herz und Hingabe!
Unsere treuen, vierbeinigen Freunde sollten mit allen Alltagssituationen zurechtkommen, nicht nur am und im Hundeplatz!
Wer Hundeausbildung anbietet, sollte an seinem eigenem/ seinen eigenen Hunden bewiesen haben, dass er Hunde erziehen kann!
Vom Welpenalter an in den Händen eines geprüften Ausbil-
ders - denn wie sagt man - viele Köche verderben den Brei!
Mein Ziel:
Zufriedene Familienhunde
Bei mir tragen NUR die Vierbeiner Pelz !!!